Österreich — Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) — Verbot neuer Fossilheizungen in Neubauten
Das österreichische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG, BGBl. I Nr. 10/2024) verbietet seit dem 1. März 2024 den Einbau fossiler Heizsysteme in Neubauten. Neubauten müssen auf erneuerbare Energiequellen oder qualitätsgesicherte Fernwärme setzen. Das Gesetz erhöht die Investitionskosten und treibt die Nachfrage nach Wärmepumpen.
Einordnung
- Jurisdiktion Österreich
- Kategorie Heizung, Kühlung und Energiesysteme
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2024-03-01
- Quelle RIS — Erneuerbare-Wärme-Gesetz BGBl. I Nr. 10/2024