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Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 (BauCode NRW)

Das dritte Änderungsgesetz zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, Bauprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die Eigenverantwortung der Baubeteiligten zu stärken. Es erleichtert insbesondere den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude und digitalisiert zahlreiche Verfahren. Der neue "BauCode NRW" tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Einordnung

  • Jurisdiktion Deutschland
  • Kategorie Planung, Flächennutzung und Genehmigung
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_regional_law
  • Wirksam ab 2026-09-01
  • Quelle Land.NRW Pressemitteilung