Erstes und Zweites Modernisierungsgesetz Bayern (BayBO Änderungen)
In Kraft getreten am 1. Januar 2025, vereinfachen diese Gesetze Verfahren, erweitern die Verfahrensfreiheit für Bauvorhaben, heben Sonderbaugrenzen an und erleichtern bauliche Änderungen im Bestand. Das Zweite Gesetz modifiziert Abstandsflächenregelungen und zentralisiert die Einreichung von Bauanträgen, wobei eine dreiwöchige Vollständigkeitsprüfung eingeführt wird.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Planung, Flächennutzung und Genehmigung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_regional_law
- Wirksam ab 2025-01-01
- Quelle Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr