Drittes Modernisierungsgesetz Bayern (BayBO Änderung)
Das Dritte Modernisierungsgesetz Bayern, in Kraft getreten am 1. August 2025, ergänzte die Vereinfachungen der Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetze. Dies führt zu einer weiteren Optimierung der Bauprozesse und einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands in Bayern.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Planung, Flächennutzung und Genehmigung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_regional_law
- Wirksam ab 2025-08-01
- Quelle Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr