Viertes Modernisierungsgesetz Bayern (Änderung der BayBO)
Das Vierte Modernisierungsgesetz Bayern, in Kraft getreten am 1. April 2026, hat die Verfahrensfreiheit von Werbeanlagen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO neu strukturiert und geregelt. Ziel ist die Vereinfachung administrativer Prozesse bei bestimmten Bauvorhaben.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Planung, Flächennutzung und Genehmigung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_regional_law
- Wirksam ab 2026-04-01
- Quelle Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr