SwissForecast

Economic Intelligence

Viertes Modernisierungsgesetz Bayern (Änderung der BayBO)

Das Vierte Modernisierungsgesetz Bayern, in Kraft getreten am 1. April 2026, hat die Verfahrensfreiheit von Werbeanlagen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO neu strukturiert und geregelt. Ziel ist die Vereinfachung administrativer Prozesse bei bestimmten Bauvorhaben.

Einordnung