BEG EM Richtlinie Dezember 2022
Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 9. Dezember 2022 präzisierte die Förderbedingungen weiter. Sie konzentrierte sich auf die Stärkung des Klimaschutzes und die Effizienzsteigerung der Fördermaßnahmen, insbesondere bei Sanierungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Förderung und Finanzierung
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2022-12-09
- Quelle Bundesanzeiger