Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert, um sie sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter zu gestalten. Wesentliche Änderungen umfassen einen dreistufigen Einkommensbonus für Heizungsförderungen und eine stärkere Konzentration auf ineffiziente Gebäude. Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Förderung und Finanzierung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus non_binding_announcement
- Wirksam ab 2026-07-21
- Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz