Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. April 2021 das Berliner Mietendeckelgesetz (MietenWoG Bln) für verfassungswidrig und nichtig. Das Gericht begründete dies damit, dass der Bund das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt habe und somit keine Gesetzgebungskompetenz für die Länder bestehe. Diese Entscheidung hob den Mietenstopp, die Mietobergrenzen bei Wiedervermietungen und die Verbote überhöhter Mieten des Landes Berlin auf.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Wohnungs- und Immobilienrecht
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus court_interpretation
- Wirksam ab 2021-04-15
- Quelle Bundesverfassungsgericht