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BR18 Mindestanforderungen an die Klimahülle

BR18 legt Mindestanforderungen an die Wärmedämmung der Klimahülle eines Gebäudes fest, einschließlich Wänden, Dächern, Böden, Fenstern und Türen. Diese Anforderungen sind entscheidend, um Wärmeverluste zu minimieren und die Energieeffizienz in Gebäuden zu gewährleisten.

Einordnung

  • Jurisdiktion Dänemark
  • Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_national_law
  • Wirksam ab 2022-01-01
  • Quelle Bygningsreglementet.dk - BR18 § 257