Klima-Delegierter Rechtsakt
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 ergänzt die Taxonomie-Verordnung durch die Festlegung technischer Bewertungskriterien für Tätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Diese Kriterien sind entscheidend dafür, welche Bau- und Immobilientätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2022-01-01
- Quelle EUR-Lex — Commission Delegated Regulation (EU) 2021/2139