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CO2-Gesetz: Meldepflicht für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen

Die Kantone sind durch das CO2-Gesetz verpflichtet, eine Meldepflicht für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen vorzusehen. Diese Massnahme dient der Datenerfassung über Änderungen in Energiesystemen und der Sicherstellung der Einhaltung von Energieeffizienzzielen.

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