CO2-Gesetz: Meldepflicht für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen
Die Kantone sind durch das CO2-Gesetz verpflichtet, eine Meldepflicht für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen vorzusehen. Diese Massnahme dient der Datenerfassung über Änderungen in Energiesystemen und der Sicherstellung der Einhaltung von Energieeffizienzzielen.
Einordnung
- Jurisdiktion Schweiz
- Kategorie Heizung, Kühlung und Energiesysteme
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2025-01-01
- Quelle Fedlex - Amtliche Sammlung des Bundesrechts