Ergänzender Klima-Delegierter Rechtsakt
Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139, um bestimmte nukleare und Gasenergieaktivitäten unter strengen Bedingungen in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufzunehmen. Dies beeinflusst die Finanzierung bestimmter energiebezogener Infrastrukturen im Bausektor.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2023-01-01
- Quelle EUR-Lex — Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1214