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BauPVO (EU) 2024/3110: Grundlegende Anforderungen an den Brandschutz von Bauwerken (Anhang I)

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/3110 beschreibt die grundlegenden Anforderungen an Bauwerke hinsichtlich des Brandschutzes. Er schreibt vor, dass Bauwerke so zu planen, zu errichten, zu nutzen, zu warten und zurückzubauen oder abzureißen sind, dass Brände angemessen verhindert, Feuer und Rauch eingedämmt, eine sichere Flucht gewährleistet und die Arbeit der Rettungsdienste erleichtert werden.

Einordnung