Harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten
Die Verordnung legt harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt fest, einschließlich Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung, um Handelshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Bauprodukte und Marktzugang
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2025-01-07
- Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2024/3110