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Harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten

Die Verordnung legt harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt fest, einschließlich Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung, um Handelshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Einordnung

  • Jurisdiktion Europäische Union
  • Kategorie Bauprodukte und Marktzugang
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_eu_law
  • Wirksam ab 2025-01-07
  • Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2024/3110