Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) — Schrittweise Anwendung
Die revidierte Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) trat im Januar 2025 in Kraft und wird ab dem 8. Januar 2026 schrittweise angewendet. Sie verlangt die Meldung von Umweltleistungsindikatoren — beginnend mit dem GWP — für Produkte unter aktualisierten harmonisierten Normen und schreibt bis 2032 vollständige Lebenszyklusdaten vor.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Bauprodukte und Marktzugang
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2026-01-08
- Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2024/3110