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Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) — Schrittweise Anwendung

Die revidierte Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) trat im Januar 2025 in Kraft und wird ab dem 8. Januar 2026 schrittweise angewendet. Sie verlangt die Meldung von Umweltleistungsindikatoren — beginnend mit dem GWP — für Produkte unter aktualisierten harmonisierten Normen und schreibt bis 2032 vollständige Lebenszyklusdaten vor.

Einordnung

  • Jurisdiktion Europäische Union
  • Kategorie Bauprodukte und Marktzugang
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_eu_law
  • Wirksam ab 2026-01-08
  • Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2024/3110