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Energieeffizienzrichtlinie (Neufassung)

Die Neufassung der EED verankert 'Energieeffizienz an erster Stelle' als Grundprinzip der EU-Energiepolitik. Sie schreibt eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 11,7 % bis 2030 vor und verpflichtet öffentliche Einrichtungen, jährlich 3 % ihrer Gebäude zu sanieren.

Einordnung

  • Jurisdiktion Europäische Union
  • Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
  • Rechtsstatus adopted
  • Bindungsstatus binding_eu_law
  • Wirksam ab 2023-10-10
  • Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2023/1791