Energieeffizienzrichtlinie (Neufassung)
Die Neufassung der EED verankert 'Energieeffizienz an erster Stelle' als Grundprinzip der EU-Energiepolitik. Sie schreibt eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 11,7 % bis 2030 vor und verpflichtet öffentliche Einrichtungen, jährlich 3 % ihrer Gebäude zu sanieren.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2023-10-10
- Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2023/1791