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Energielabelpflicht auf Denkmäler ausgeweitet

Ab dem 29. Mai 2026 gilt die Energielabelpflicht in den Niederlanden auch für geschützte Denkmäler. Diese Änderung, die aus der überarbeiteten EPBD IV resultiert, verpflichtet Eigentümer, beim Verkauf, der Vermietung oder der Verlängerung von Mietverträgen für Denkmäler ein Energielabel vorzulegen, wodurch eine frühere Ausnahme entfällt.

Einordnung

  • Jurisdiktion Niederlande
  • Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_national_law
  • Wirksam ab 2026-05-29
  • Quelle Cultureel Erfgoed