Umwelt-Delegierter Rechtsakt
Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 legt technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten fest, die zu nicht-klimabezogenen Umweltzielen wie Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Biodiversität beitragen. Dies erweitert den Anwendungsbereich der Taxonomie auf ein breiteres Spektrum nachhaltiger Baupraktiken.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Kreislaufwirtschaft und Bauabfälle
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2024-01-01
- Quelle EUR-Lex — Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2486