EPBD-Neufassung (EU 2024/1275) — Nationale Umsetzungsfrist
Die neugefasste Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD, EU 2024/1275) trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie steuert den EU-Gebäudebestand auf Klimaneutralität bis 2050 zu und schreibt ab 2028/2030 die Offenlegung des Lebenszyklus-GWP für Neubauten vor.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2024-05-28
- Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2024/1275