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Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Die überarbeitete EPBD zielt auf einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 ab. Sie führt Nullemissionsstandards für neue Gebäude ab 2028 (öffentlich) und 2030 (alle) ein und schreibt den Ausstieg aus fossilen Heizkesseln bis 2040 vor.

Einordnung

  • Jurisdiktion Europäische Union
  • Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
  • Rechtsstatus adopted
  • Bindungsstatus binding_eu_law
  • Wirksam ab 2024-05-28
  • Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2024/1275