EU Green Bond Standard
Die Verordnung (EU) 2023/2631 legt einen freiwilligen Standard für europäische grüne Anleihen fest, der vorschreibt, dass 85 % der Erlöse für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Dies schafft einen klaren Rahmen für die Finanzierung grüner Bauprojekte und fördert die Transparenz auf dem Markt für grüne Anleihen.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Förderung und Finanzierung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2024-01-01
- Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2023/2631