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EU Green Bond Standard

Die Verordnung (EU) 2023/2631 legt einen freiwilligen Standard für europäische grüne Anleihen fest, der vorschreibt, dass 85 % der Erlöse für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Dies schafft einen klaren Rahmen für die Finanzierung grüner Bauprojekte und fördert die Transparenz auf dem Markt für grüne Anleihen.

Einordnung

  • Jurisdiktion Europäische Union
  • Kategorie Förderung und Finanzierung
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_eu_law
  • Wirksam ab 2024-01-01
  • Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2023/2631