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EU-Renaturierungsverordnung 2024/1991: Ziele für Ökosystemwiederherstellung und Stadtbegrünung

Die Verordnung (EU) 2024/1991 schafft einen Rahmen für die Wiederherstellung von Ökosystemen in der gesamten EU und legt rechtsverbindliche Ziele für terrestrische, Küsten-, Süßwasser- und städtische Ökosysteme fest. Die Mitgliedstaaten müssen Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung von Lebensräumen und zur Vergrößerung städtischer Grünflächen umsetzen. Die Verordnung zielt darauf ab, die biologische Vielfalt wiederherzustellen und den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern.

Einordnung