EU-Verordnung 2025/1988 zu PFAS in Feuerlöschschäumen
Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2025/1988 erlassen, die Anhang XVII der REACH-Verordnung ändert, um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen zu beschränken. Diese Verordnung führt ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen mit verschiedenen Übergangsfristen ein. Sie legt auch einen Konzentrationsgrenzwert von 1 mg/L für die Summe aller PFAS fest und fordert Managementpläne für die weitere Nutzung während der Übergangsfristen.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Umwelt, Chemie und Natur
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2025-10-22
- Quelle EUR-Lex