EU Solardachpflicht für bestehende öffentliche und gewerbliche Gebäude
Die EU-Solardachpflicht schreibt die Installation von Solarmodulen auf allen bestehenden öffentlichen und gewerblichen Gebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² bis 2027 vor. Dies ist Teil des umfassenderen REPowerEU-Plans zur Stärkung der Energieunabhängigkeit und Beschleunigung der grünen Transformation.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Solar, Mobilität und Gebäudetechnik
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2027-01-01
- Quelle European Commission, EU Solar Energy Strategy, COM(2022)221