EU Solardachpflicht für neue Wohngebäude
Die EU-Solardachpflicht schreibt die Installation von Solarmodulen auf allen neuen Wohngebäuden bis 2029 vor. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Solarenergie stärker in den Gebäudesektor zu integrieren und so zu den Zielen der EU für erneuerbare Energien und den Klimazielen beizutragen.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Solar, Mobilität und Gebäudetechnik
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2029-01-01
- Quelle European Commission, EU Solar Energy Strategy, COM(2022)221