EU Taxonomie-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2020/852 schafft einen Rahmen für die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten. Sie zielt darauf ab, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken, indem sie ein einheitliches Klassifizierungssystem bereitstellt. Diese Verordnung bildet die Grundlage für nachfolgende delegierte Rechtsakte, die technische Bewertungskriterien festlegen.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Förderung und Finanzierung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2020-07-12
- Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2020/852