Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) - Verbot fossiler Heizungen in Neubauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) verbietet die Errichtung von Anlagen zur Wärmebereitstellung auf Basis fossiler Brennstoffe in neuen Baulichkeiten in Österreich. Es erweitert das bestehende Ölkesseleinbauverbotsgesetz auf alle mit fossilen Brennstoffen betreibbaren Anlagen. Ziel ist die Reduktion von CO2-Emissionen im Neubau und die Förderung der Umstellung auf klimafreundliche Systeme bei Bestandsanlagen.
Einordnung
- Jurisdiktion Österreich
- Kategorie Heizung, Kühlung und Energiesysteme
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2024-02-29
- Quelle oesterreich.gv.at