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Frankreich departementale Grunderwerbsteuererhöhung 2025

Französische Departements dürfen die departementale Grunderwerbsteuer zwischen dem 1. April 2025 und dem 31. März 2028 vorübergehend um 0,5% (bis maximal 5% des Verkaufspreises) erhöhen. Diese durch das Finanzgesetz 2025 eingeführte Maßnahme soll den lokalen Behörden zusätzliche Einnahmen verschaffen. Die Erhöhung gilt für die meisten Immobilientransaktionen, mit Ausnahmen für Erstkäufer unter bestimmten Bedingungen.

Einordnung

  • Jurisdiktion Frankreich
  • Kategorie Besteuerung
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_national_law
  • Wirksam ab 2025-04-01
  • Quelle Notaires.fr