Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt 2024 in Kraft
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Sanierungs- und Neubauprojekte.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2024-01-01
- Quelle Bolex