Gebäudeenergiegesetz 2024 — 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungsanlagen in Neubauten
Das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023, BGBl. I 2023 Nr. 257) schreibt vor, dass neu installierte Heizungsanlagen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die sich an der kommunalen Wärmeplanung orientieren.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Heizung, Kühlung und Energiesysteme
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2024-01-01
- Quelle Bundesgesetzblatt I 2023 Nr. 257