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Italien vereinheitlichter Registersteuersatz für Vorvertragszahlungen 2025

Zum 1. Januar 2025 führte Italien einen vereinheitlichten Registersteuersatz von 0,5% für alle als Anzahlung oder Reugeld geleisteten Beträge in vorläufigen Immobilienkaufverträgen ein. Diese Änderung, Teil des Gesetzesdekrets Nr. 139/2024, vereinfacht die Besteuerung dieser Zahlungen durch die Eliminierung früherer Differenzierungen zwischen Anzahlungen und Reugeld.

Einordnung

  • Jurisdiktion Italien
  • Kategorie Besteuerung
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_national_law
  • Wirksam ab 2025-01-01
  • Quelle PwC Italy Blog