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Italien — Kürzung der Steuerabzüge für Gebäudesanierung (Legge di Bilancio 2025)

Das italienische Haushaltsgesetz 2025 (Legge 207/2024) senkt die Steuerabzüge für Gebäudesanierungen von 50 % auf 36 % (2025) und 30 % (2026–2027). Der frühere Superbonus (110 %) war der wichtigste Treiber des Sanierungsbooms; seine schrittweise Abschaffung reduziert die Nachfrage erheblich.

Einordnung

  • Jurisdiktion Italien
  • Kategorie Besteuerung
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_national_law
  • Wirksam ab 2025-01-01
  • Quelle Normattiva — Legge 207/2024