SwissForecast

Economic Intelligence

Bundes-Klimaschutzgesetz: Öffentliche Beschaffung mit CO2-Preis

Paragraph 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) schreibt vor, dass öffentliche Stellen bei Planungen und Beschaffungen den Gesetzeszweck und die Klimaziele berücksichtigen müssen. Bei Investitionen und Beschaffungen auf Bundesebene ist ein CO2-Preis für Treibhausgasemissionen anzusetzen. Bei mehreren Realisierungsoptionen sind jene zu bevorzugen, die die Treibhausgasminderung über den gesamten Lebenszyklus zu den geringsten Kosten erreichen.

Einordnung

  • Jurisdiktion Deutschland
  • Kategorie Öffentliche Beschaffung
  • Rechtsstatus published
  • Bindungsstatus binding_national_law
  • Wirksam ab 2019-12-12
  • Quelle Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)