Frankreich Klimaschutz- und Resilienzgesetz: Umweltkriterien für öffentliche Aufträge
Artikel 35 des französischen Klimaschutz- und Resilienzgesetzes (Loi n° 2021-1104) schreibt vor, dass die öffentliche Beschaffung zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich ökologischer Aspekte, beitragen muss. Technische Spezifikationen und mindestens ein Zuschlagskriterium müssen Umweltmerkmale berücksichtigen. Die Ausführungsbedingungen für öffentliche Aufträge können ebenfalls Umweltaspekte integrieren, um umweltfreundlichere Beschaffungspraktiken zu fördern.
Einordnung
- Jurisdiktion Frankreich
- Kategorie Öffentliche Beschaffung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2026-08-22
- Quelle Légifrance - LOI n° 2021-1104 du 22 août 2021