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Frankreich Klimaschutz- und Resilienzgesetz: Umweltkriterien für öffentliche Aufträge

Artikel 35 des französischen Klimaschutz- und Resilienzgesetzes (Loi n° 2021-1104) schreibt vor, dass die öffentliche Beschaffung zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich ökologischer Aspekte, beitragen muss. Technische Spezifikationen und mindestens ein Zuschlagskriterium müssen Umweltmerkmale berücksichtigen. Die Ausführungsbedingungen für öffentliche Aufträge können ebenfalls Umweltaspekte integrieren, um umweltfreundlichere Beschaffungspraktiken zu fördern.

Einordnung