Mietpreisbremse in Deutschland bis 2029 verlängert
Die deutsche Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, um den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie erlaubt bei Neuvermietungen eine Miete von höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Bundesregierung hat diese Regelung bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu schützen.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Wohnungs- und Immobilienrecht
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2015-06-01
- Quelle Bundesregierung