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Wiedereinführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in Deutschland

Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) durch das Jahressteuergesetz 2024. Ziel ist die Schaffung eines neuen Marktsegments für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum, ergänzend zum sozialen Wohnungsbau. Unternehmen, die sich hier engagieren, erhalten steuerliche Begünstigungen für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

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