Wiedereinführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in Deutschland
Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) durch das Jahressteuergesetz 2024. Ziel ist die Schaffung eines neuen Marktsegments für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum, ergänzend zum sozialen Wohnungsbau. Unternehmen, die sich hier engagieren, erhalten steuerliche Begünstigungen für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Wohnungs- und Immobilienrecht
- Rechtsstatus government_proposal
- Bindungsstatus draft_legal_text
- Wirksam ab 2025-01-01
- Quelle Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)