Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Polen setzt die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht um. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden in ganz Europa erheblich zu verbessern, mit dem Ziel eines vollständig dekarbonisierten Gebäudebestands bis 2050. Sie umfasst Maßnahmen wie ein Energiekennzeichnungssystem für Gebäude und obligatorische PV-Anlagen auf neuen öffentlichen Gebäuden bis Ende 2026.
Einordnung
- Jurisdiktion Polen
- Kategorie Gebäudeenergieeffizienz
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2026-05-29
- Quelle Dziennik Ustaw — Ustawa z dnia 26 kwietnia 2024 r. (EPBD transposition)