Neue Schutzraumvorschrift für Wohnungsneubauten
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle neuen Wohnungsbauinvestitionen in Polen einen Raum für vorübergehenden Schutz umfassen. Diese neue Vorschrift zielt darauf ab, die Sicherheit und Vorsorge in Wohngebäuden zu verbessern.
Einordnung
- Jurisdiktion Polen
- Kategorie Gebäudegesundheit, Qualität und Sicherheit
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2026-01-01
- Quelle Dziennik Ustaw — Ustawa o planowaniu przestrzennym 2023 (shelter requirement)