Vereinfachter Bau von Einfamilienhäusern bis 70 qm
Ab dem 3. Januar 2022 trat in Polen ein Gesetz in Kraft, das den einfacheren und schnelleren Bau von Einfamilienhäusern mit einer bebauten Fläche von bis zu 70 qm ermöglicht. Dieses vereinfachte Verfahren schließt die Pflicht zur Bestellung eines Bauleiters oder zur Führung eines Bautagebuchs aus, und die Verwaltungsbehörde kann dem Antrag nicht widersprechen, was den Prozess beschleunigt.
Einordnung
- Jurisdiktion Polen
- Kategorie Wohnungs- und Immobilienrecht
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2022-01-03
- Quelle Ministry of Economic Development and Technology, Poland