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REACH: Management flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs)

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt flüchtige organische Verbindungen (VOCs) umfassend, indem sie die Registrierung für Mengen über bestimmten Schwellenwerten vorschreibt. Obwohl es im Zeitraum 2022-2026 keine neue, übergreifende EU-weite Beschränkung speziell für VOCs in Bauchemikalien gibt, stellt REACH sicher, dass in Bauprodukten verwendete VOCs identifiziert, bewertet und kontrolliert werden, wenn sie Risiken darstellen. Verschiedene Richtlinien, wie die Farbenrichtlinie, legen ebenfalls Grenzwerte für den VOC-Gehalt in bestimmten Produktkategorien fest.

Einordnung