Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III)
Die RED III legt ein indikatives Ziel von mindestens 49 % Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden bis 2030 fest. Sie schafft einen umfassenden Rahmen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in der EU und legt verbindliche nationale Ziele fest.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Heizung, Kühlung und Energiesysteme
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2023-11-20
- Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2023/2413