Offenlegungsverordnung (SFDR)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Sie zielt darauf ab, die Transparenz darüber zu erhöhen, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Anlageentscheidungen integriert werden, was Immobilienfonds und deren Berichtspflichten erheblich beeinflusst.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Förderung und Finanzierung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2021-03-10
- Quelle EUR-Lex — Regulation (EU) 2019/2088