Vergabebeschleunigungsgesetz: Klimafreundliche Beschaffungsanforderungen
Das deutsche Vergabebeschleunigungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2026, führt eine neue Verordnungsermächtigung in § 113 GWB ein. Diese ermöglicht es der Bundesregierung, verbindliche Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen festzulegen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung emissionsarmer Grundstoffe wie Stahl und Zement. Ziel ist die Stärkung von Leitmärkten für nachhaltige Baumaterialien.
Einordnung
- Jurisdiktion Deutschland
- Kategorie Öffentliche Beschaffung
- Rechtsstatus published
- Bindungsstatus binding_national_law
- Wirksam ab 2026-07-01
- Quelle DTVP - Vergabebeschleunigungsgesetz und nachhaltige öffentliche Beschaffung