Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) 2025 Änderung
Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) wurde durch die Richtlinie (EU) 2025/1892 vom 10. September 2025 geändert, die am 16. Oktober 2025 in Kraft trat. Diese Überarbeitung konzentriert sich hauptsächlich auf Lebensmittel- und Textilabfälle und führt neue Regeln für deren Management sowie verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein. Obwohl die Änderung keine direkten neuen Ziele für Bau- und Abbruchabfälle festlegt, stärkt sie die allgemeinen Kreislaufwirtschaftsprinzipien der ARRL.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Kreislaufwirtschaft und Bauabfälle
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2025-10-16
- Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2025/1892