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Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) 2025 Änderung

Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) wurde durch die Richtlinie (EU) 2025/1892 vom 10. September 2025 geändert, die am 16. Oktober 2025 in Kraft trat. Diese Überarbeitung konzentriert sich hauptsächlich auf Lebensmittel- und Textilabfälle und führt neue Regeln für deren Management sowie verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein. Obwohl die Änderung keine direkten neuen Ziele für Bau- und Abbruchabfälle festlegt, stärkt sie die allgemeinen Kreislaufwirtschaftsprinzipien der ARRL.

Einordnung

  • Jurisdiktion Europäische Union
  • Kategorie Kreislaufwirtschaft und Bauabfälle
  • Rechtsstatus adopted
  • Bindungsstatus binding_eu_law
  • Wirksam ab 2025-10-16
  • Quelle EUR-Lex — Directive (EU) 2025/1892