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ARRL: Kommission prüft neue Ziele für Bau- und Abbruchabfälle

Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) sieht vor, dass die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2024 die Festlegung neuer Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sowie deren materialspezifischen Fraktionen prüfen soll. Dies deutet auf eine mögliche zukünftige regulatorische Änderung hin, um die Kreislaufwirtschaft im Bausektor über das bestehende 70%-Ziel für 2020 hinaus weiter zu fördern.

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