ARRL: Kommission prüft neue Ziele für Bau- und Abbruchabfälle
Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) sieht vor, dass die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2024 die Festlegung neuer Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen sowie deren materialspezifischen Fraktionen prüfen soll. Dies deutet auf eine mögliche zukünftige regulatorische Änderung hin, um die Kreislaufwirtschaft im Bausektor über das bestehende 70%-Ziel für 2020 hinaus weiter zu fördern.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Kreislaufwirtschaft und Bauabfälle
- Rechtsstatus government_proposal
- Bindungsstatus draft_legal_text
- Quelle EUR-Lex — Directive 2008/98/EC (consolidated text), Article 11(6)