Abfallrahmenrichtlinie: Recyclingziel für Bau- und Abbruchabfälle
Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG), in der Fassung von 2018, legte ein Ziel für die Mitgliedstaaten fest, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen bis 2020 auf mindestens 70 Gew.-% zu erhöhen. Obwohl dieses Ziel vor dem Zeitraum 2022-2026 festgelegt wurde, bleibt es eine aktive und relevante Regulierung. Die Kommission wird voraussichtlich bis Dezember 2024 die Festlegung neuer Ziele prüfen.
Einordnung
- Jurisdiktion Europäische Union
- Kategorie Kreislaufwirtschaft und Bauabfälle
- Rechtsstatus adopted
- Bindungsstatus binding_eu_law
- Wirksam ab 2020-01-01
- Quelle EUR-Lex — Directive 2008/98/EC (consolidated text)